ANWALTSKANZLEI HARTUNG

  • Überführen oder Übergehen?

    Der Gesetzgeber soll stets "Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte" bei seinen Entscheidungen im Auge behalten und als ein wesentliches Kriterium zugrunde legen.

    Hingegen soll die Rechtsprechung ihre Entscheidungen unabhängig und allein nach dem Gesetz treffen. Eine Prüfung und Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen gehört nicht zu den verfassungsmäßigen Aufgaben der dritten Gewalt.

    Gleichwohl erweckt die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Überführung von DDR-Rentenansprüchen weithin den Eindruck in Urteilsform gekleideter Kostendämpfungsmaßnahmen der besonderen Art.

    Im Rahmen dessen erlangt das Unternehmensrecht eine höchst erstaunliche Bedeutung, die den Autor zur näheren Untersuchung bewogen hat.


    Überführen oder Übergehen?

    Trägt Justitia eine Kostenbrille?


    RA Ansgar Hartung  Unternehmensrecht Rentenüberleitung